Allgemeine Geschäftsbedingungen (AGB) von IANUA Studio

Einleitung

Diese Allgemeinen Geschäftsbedingungen (AGB) regeln die Geschäftsbeziehung zwischen IANUA Studio, vertreten durch Clara Schäfer und Michael Weierich, und unseren Kunden. Sie dienen der Transparenz und Rechtsklarheit, indem sie die Bedingungen unserer Zusammenarbeit festlegen.

Unsere Leistungen umfassen die strategische Beratung, Planung und Umsetzung von Social Media Maßnahmen, Content-Produktion (Foto & Video), Kampagnenmanagement sowie weitere Dienstleistungen rund um den digitalen Markenauftritt. Um eine reibungslose Zusammenarbeit sicherzustellen, sind in diesen AGB die wesentlichen Rechte und Pflichten beider Vertragsparteien definiert.

Mit der Beauftragung von IANUA Studio erklärt sich der Kunde mit diesen AGB einverstanden. Abweichende Vereinbarungen gelten nur, wenn sie ausdrücklich schriftlich bestätigt wurden.

Wir legen großen Wert auf eine partnerschaftliche Zusammenarbeit und transparente Kommunikation. Unser Ziel ist es, unseren Kunden nicht nur hochwertige Social Media Inhalte zu liefern, sondern langfristig als strategischer Partner an ihrer Seite zu stehen. Diese AGB schaffen eine faire und verlässliche Grundlage für unsere Kooperation, damit sich unsere Kunden auf ihre Unternehmensziele konzentrieren können, während wir für ihre digitale Sichtbarkeit sorgen.

Falls Fragen zu diesen Bedingungen bestehen, stehen wir jederzeit für eine Klärung zur Verfügung.

IANUA Studio

Mörikestraße 67

70199 Stuttgart

E-Mail: info@ianua-studio.com

Web: www.ianua-studio.com

§ 1 Geltungsbereich

Diese Allgemeinen Geschäftsbedingungen (AGB) gelten ausschließlich für alle Verträge, Leistungen und Vereinbarungen zwischen IANUA Studio und dem Kunden. Abweichende oder entgegenstehende Bedingungen des Kunden werden nicht anerkannt, es sei denn, ihrer Geltung wurde ausdrücklich schriftlich durch IANUA Studio zugestimmt.

§ 2 Vertragsinhalt, Leistungsumfang & Änderungen

  1. Unsere Leistungen im Bereich Social Media Beratung, Strategieentwicklung, ContentProduktion und Kampagnenmanagement werden individuell mit dem Kunden abgestimmt und in einem gesonderten Angebot festgehalten.

  2. Sofern nichts anderes vereinbart wurde, bestimmt IANUA Studio den Tätigkeitsort, die Arbeitszeiten sowie die Art und Weise der Leistungserbringung nach eigenem, fachgerechtem Ermessen. Falls eine persönliche Anwesenheit beim Kunden erforderlich sein sollte – beispielsweise für Content-Produktionen oder Strategie-Workshops – stellen wir diese nach vorheriger Absprache sicher.

  3. Änderungen oder Erweiterungen des vereinbarten Leistungsumfangs bedürfen einer gesonderten schriftlichen Vereinbarung. Mehraufwände, die durch nachträgliche Änderungswünsche des Kunden entstehen, werden gesondert auf Basis der aktuellen Stundensätze von IANUA Studio berechnet.

  4. IANUA Studio ist berechtigt, Leistungen in zumutbarem Umfang durch Dritte erbringen zu lassen, ohne dass es hierfür einer gesonderten Zustimmung des Kunden bedarf.

§ 3 Mitwirkungspflichten des Kunden

  1. Der Kunde verpflichtet sich, IANUA Studio alle für die Durchführung der vereinbarten Social Media Leistungen erforderlichen Informationen, Materialien und Unterlagen rechtzeitig zur Verfügung zu stellen. Dies umfasst insbesondere alle relevanten Unternehmensdaten, Branding-Vorgaben sowie Zugänge zu Social Media Accounts, sofern diese für die Erbringung der Leistung erforderlich sind. Der Kunde informiert IANUA Studio zudem unverzüglich über sämtliche Entwicklungen oder Umstände, die für die Durchführung der vereinbarten Leistungen relevant sind – auch wenn diese erst während der Zusammenarbeit bekannt werden.

  2. Der Kunde stellt sicher, dass IANUA Studio ungehinderten Zugang zu den für die Leistungserbringung notwendigen Räumlichkeiten oder digitalen Ressourcen erhält. Dies gilt insbesondere für Drehlocations, Eventorte oder andere für Foto- und Videoproduktionen relevante Umgebungen. Der Kunde gewährleistet, dass während der Produktion keine störenden Eingriffe seitens Dritter erfolgen.

  3. Die Einholung sämtlicher erforderlicher Genehmigungen für Bild- und Videoaufnahmen am Drehort liegt in der Verantwortung des Kunden. Dies betrifft insbesondere die Zustimmung von gefilmten oder fotografierten Personen, sei es durch mündliche oder schriftliche Vereinbarungen. Der Kunde stellt sicher, dass alle beteiligten Personen über die geplante Aufnahme informiert sind und die notwendigen Rechte zur Verwendung der Bild- und Videoinhalte vorliegen.

  4. Falls in den erstellten Inhalten Musik verwendet wird, trägt der Kunde die Verantwortung für die Einholung aller erforderlichen Musiklizenzen und -rechte. Dies umfasst insbesondere die Rechte an urheberrechtlich geschützten Musikstücken sowie die ordnungsgemäße Lizenzierung für die vorgesehene Nutzung (z. B. für Social Media oder kommerzielle Zwecke). Der Kunde stellt IANUA Studio von sämtlichen Ansprüchen Dritter frei, die aus der unautorisierten Nutzung von Musik entstehen. IANUA Studio übernimmt keine Haftung für Verstöße gegen Musikrechte, sofern diese auf eine unterlassene oder unvollständige Lizenzierung durch den Kunden zurückzuführen sind.

§ 4 Vertragsdauer

  1. Die Laufzeit des Vertrages wird individuell mit dem Kunden abgestimmt und schriftlich festgehalten

  2. Sofern keine abweichende Vereinbarung getroffen wurde, läuft der Vertrag auf unbestimmte Zeit. Er kann von beiden Parteien mit einer Frist von drei Monaten zum Monatsende gekündigt werden.

  3. Das Recht zur außerordentlichen Kündigung aus wichtigem Grund bleibt unberührt. Ein solcher wichtiger Grund liegt insbesondere vor, wenn der Kunde mit der Bezahlung der vereinbarten Vergütung in Verzug gerät. In diesem Fall ist IANUA Studio berechtigt, das Vertragsverhältnis fristlos zu kündigen.

  4. Jede Kündigung bedarf zu ihrer Wirksamkeit der Schriftform.

§ 5 Vergütung

  1. Die Vergütung für die Leistungen von IANUA Studio wird individuell mit dem Kunden vereinbart. Sollte keine gesonderte Vereinbarung getroffen worden sein, ist IANUA Studio berechtigt, den entstandenen Aufwand auf Basis der jeweils aktuellen Stundensätze abzurechnen.

  2. Sofern mit dem Kunden keine abweichende Regelung getroffen wurde, erfolgt die Abrechnung unserer Leistungen monatlich, jeweils nach Ablauf eines Monats. Die Rechnungsstellung erfolgt unmittelbar nach Abschluss des Leistungszeitraums, und die Vergütung wird mit Erhalt der Rechnung zur Zahlung fällig. Bei Foto- und Videoproduktionen ist vor Beginn des Shootings eine Anzahlung in Höhe von 50 % der vereinbarten Summe erforderlich. Die Restzahlung erfolgt nach finaler Datenlieferung.

  3. Der Kunde ist nur berechtigt, mit eigenen Forderungen gegen die Vergütungsansprüche von IANUA Studio aufzurechnen, wenn diese unbestritten oder rechtskräftig festgestellt sind. Ebenso kann ein Zurückbehaltungsrecht wegen Gegenforderungen nur geltend gemacht werden, wenn diese unbestritten oder rechtskräftig festgestellt sind.

  4. Gerät der Kunde mit einer Zahlung in Verzug, ist IANUA Studio berechtigt, Verzugszinsen in gesetzlicher Höhe (§ 288 BGB) zu berechnen.

  5. Für jede Mahnung nach Eintritt des Verzugs kann eine Mahngebühr von 5,00 Euro erhoben werden. Dem Kunden bleibt der Nachweis vorbehalten, dass kein oder ein geringerer Schaden entstanden ist.

  6. Gerät der Kunde länger als 30 Tage in Verzug, ist IANUA Studio berechtigt, weitere Leistungen bis zur vollständigen Zahlung auszusetzen.

§ 6 Nutzungsrechte an erstellten Inhalten

  1. IANUA Studio räumt dem Kunden nach vollständiger Zahlung der vereinbarten Vergütung das einfache, nicht exklusive Nutzungsrecht an den erstellten Inhalten (Foto, Video, Grafiken, Texte, Konzepte) für den vertraglich vereinbarten Zweck ein. Eine darüber hinausgehende Nutzung, insbesondere eine Bearbeitung oder Weitergabe an Dritte, bedarf einer gesonderten Vereinbarung.

  2. Bis zur vollständigen Bezahlung der vereinbarten Vergütung verbleiben sämtliche Nutzungsrechte bei IANUA Studio. Eine Veröffentlichung oder Nutzung der Inhalte durch den Kunden vor vollständiger Zahlung ist nicht gestattet.

  3. IANUA Studio bleibt berechtigt, die erstellten Inhalte für Eigenwerbung (z. B. Portfolio, Website, Social Media) zu nutzen, sofern nichts anderes vereinbart wurde.

§ 7 Ersatz für Aufwendungen

  1. Der Kunde erstattet IANUA Studio sämtliche im Rahmen der Vertragserfüllung anfallenden Aufwendungen, einschließlich, aber nicht beschränkt auf Reisekosten, Übernachtungskosten und sonstige notwendige Auslagen, die zur Durchführung der vereinbarten Leistungen erforderlich sind.

  2. Sofern keine abweichende Vereinbarung mit dem Kunden getroffen wurde, entscheidet IANUA Studio eigenständig über das angemessene Verkehrsmittel und die Art der Reiseplanung, um die vertraglichen Verpflichtungen effizient zu erfüllen.

  3. Soweit mit dem Kunden keine anderweitige Regelung getroffen wurde, ist IANUA Studio berechtigt, entstandene Aufwendungen monatlich – jeweils nach Ablauf eines Monats – abzurechnen. Die Erstattung wird mit Rechnungsstellung zur Zahlung fällig.

§ 8 Haftung

  1. IANUA Studio haftet nicht für einfache Fahrlässigkeit, sofern keine wesentlichen Vertragspflichten verletzt wurden. Wesentliche Vertragspflichten sind solche, deren Erfüllung die ordnungsgemäße Durchführung des Vertrages überhaupt erst ermöglicht und auf deren Einhaltung der Kunde regelmäßig vertrauen darf

  2. Soweit IANUA Studio dem Grunde nach zum Schadensersatz verpflichtet ist, ist diese Haftung auf Schäden begrenzt, die zum Zeitpunkt des Vertragsschlusses als mögliche Folge einer Pflichtverletzung vorhersehbar waren oder die bei Anwendung der üblichen Sorgfalt hätten vorausgesehen werden können.

  3. Die vorstehenden Haftungsbeschränkungen und Haftungsausschlüsse gelten in gleichem Umfang zugunsten der gesetzlichen Vertreter, Mitarbeiter sowie sonstigen Erfüllungsgehilfen von IANUA Studio.

  4. Die vorstehenden Haftungsbeschränkungen gelten nicht für Schäden, die auf vorsätzliches oder grob fahrlässiges Verhalten von IANUA Studio zurückzuführen sind, sowie nicht für Schäden aus der Verletzung des Lebens, des Körpers oder der Gesundheit.

  5. IANUA Studio übernimmt keine Haftung für Änderungen an den Algorithmen, Richtlinien oder Geschäftsbedingungen von Social Media Plattformen (z. B. Instagram, TikTok, Facebook, LinkedIn), die sich auf die Reichweite oder Performance der erstellten Inhalte auswirken können.

  6. Ebenso haftet IANUA Studio nicht für technische Störungen, Sperrungen oder Löschungen von Inhalten durch die jeweiligen Plattformbetreiber.

§ 9 Verschwiegenheit & Geheimhaltung

  1. IANUA Studio verpflichtet sich, über alle im Rahmen der Zusammenarbeit bekannt gewordenen Geschäfts- und Betriebsgeheimnisse des Kunden sowie alle als vertraulich gekennzeichneten Informationen strengstes Stillschweigen zu bewahren. Diese Verpflichtung gilt über die Beendigung des Vertrags hinaus.

  2. Die Verschwiegenheitsverpflichtung entfällt, wenn die betreffenden Informationen

  1. zur Erfüllung der vertraglichen Leistungen erforderlich sind,

  2. bereits öffentlich bekannt oder Dritten auf rechtmäßige Weise zugänglich sind, ohne dass dies auf eine Pflichtverletzung durch IANUA Studio zurückzuführen ist,

  3. aufgrund gesetzlicher Vorschriften oder behördlicher Anordnung offengelegt werden müssen.

§ 10 Wettbewerb

  1. IANUA Studio ist berechtigt, für weitere Auftraggeber tätig zu werden, auch wenn diese in direktem oder indirektem Wettbewerb mit dem Kunden stehen. Weder während der Vertragslaufzeit noch nach deren Beendigung unterliegt IANUA Studio einem Wettbewerbsverbot.

  2. Vor Vertragsschluss prüft IANUA Studio, ob mögliche Interessenkonflikte mit bestehenden Kunden bestehen. Auch während der Vertragslaufzeit erfolgt eine regelmäßige Prüfung, ob neue Interessenkonflikte entstehen. Sollte eine solche Interessenkollision festgestellt werden, ergreift IANUA Studio geeignete Maßnahmen, um eine faire und professionelle Zusammenarbeit mit allen Beteiligten sicherzustellen.

§ 11 Sonstiges

  1. Das Vertragsverhältnis zwischen IANUA Studio und dem Kunden unterliegt – sofern nicht anders vereinbart – ausschließlich deutschem Recht.

  2. Sollte eine Bestimmung dieses Vertrages ganz oder teilweise unwirksam oder nicht durchsetzbar sein, bleibt die Wirksamkeit der übrigen Bestimmungen unberührt. In einem solchen Fall verpflichten sich die Vertragsparteien, eine gültige Regelung zu vereinbaren, die dem mit der unwirksamen Bestimmung verfolgten Zweck am nächsten kommt.

§ 12 Gerichtsstand

  1. Bei allen Streitigkeiten, die sich aus dem Vertragsverhältnis zwischen IANUA Studio und dem Kunden ergeben, ist das für den Geschäftssitz von IANUA Studio (Mörikestraße 67, 70199 Stuttgart) zuständige Gericht ausschließlicher Gerichtsstand.

  2. IANUA Studio ist jedoch auch berechtigt, Klage am Sitz des Kunden zu erheben.

§ 13 Datenschutz

  1. IANUA Studio verpflichtet sich, alle personenbezogenen Daten des Kunden vertraulich zu behandeln und ausschließlich zur Erfüllung der vertraglich vereinbarten Leistungen zu verwenden.

  2. Der Kunde erklärt sich damit einverstanden, dass zur Durchführung der Leistung notwendige Daten elektronisch verarbeitet und gespeichert werden. Eine Weitergabe an Dritte erfolgt nur, soweit dies zur Vertragserfüllung erforderlich ist

  3. Nach Beendigung des Vertragsverhältnisses werden personenbezogene Daten im Rahmen der gesetzlichen Aufbewahrungsfristen gespeichert und anschließend gelöscht.

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